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Häufig gestellte Fragen

Die Erklärung von Zoll 25,4mm und das Rohr oder warum ein 1" Rohr nicht Ø 25,4 mm Außendurchmesser hat.
Die Ursache liegt in Bezug auf dem Innendurchmesser, denn am Anfang des 20. Jahrhunderts waren die technischen Fertigungsmöglichkeiten und Stahlmöglichkeiten noch begrenzter als heute. Die lichte Weite damals von 1“ also 25,4mm bedingte eine entsprechende Wandstärke, so dass sich der Außendurchmesser bis ca. Ø 33mm ausdehnte. Somit hatten die Rohre innen 1“ also 25,4mm, eine Wandstärke von ca. 3,8-4,0mm und ein Außenmaß von ca. 33mm.
Aus diesem Sachverhalt heraus wurden nun auch die Formstücke und Werkzeuge hergestellt. Als die Stahlqualität verbessert wurde, konnten auch die Rohrwandungen dünner werden. Weil jedoch aber die Fittings und Gewindewerkzeuge nach dem Außendurchmesser hergestellt waren, mussten nun die Innendurchmesser zwangsläufig größer werden.
In der Heizungs- und Sanitärtechnik entsprechen die Zollwerte keinem damaligen Maß mehr, denn die Rohmasse mit Zollangaben sind heute metrisch definiert. Im Sprachgebrauch sind die Begriffe noch präsent.
Wenn man nun ein Rohr mit dem Außendurchmesser von ~33 mm findet, dann ist und bleibt das „1 Zoll Rohr."
Die Norm DIN EN ISO 228-1 legt die Gewindekennung fest. Der Rohrinnendurchmesser ist jedoch in der Norm nicht beschrieben. Somit kann man auch nicht von Inch in mm umrechnen.

Als lichtes Maß (auch: Lichtmaß oder Lichte oder Öffnungsmaß) bezeichnet man im Allgemeinen die Breite oder Höhe einer Öffnung oder eines Raumes bzw. Hohlraums, also das Längenmaß zwischen den angrenzenden Bauteilen oder begrenzenden Flächen. Es wird in verschiedenen technischen Bereichen verwendet.

Wenn Sie von der „Strasse/Grundstück“ her zum Gartentor gehen.

Bei Diagonalgeflecht / Drahtseil / Knottengitter rechnen wir mit einem Abstand von 250-300 cm.
Bei den Doppelstabmatten rechnen wir mit 250 cm. Kann auch individuell nach Kundenwunsch / Terrain angepasst werden.

Das ist individuell nach Gemeinde/Baureglement geregelt. Was nicht vergessen werden darf, ist, dass das Fundament auf dem eigenen Land sein muss.